Montag, 23. August 2010

Nächstes Treffen der Arbeitsgruppe
voraussichtlich am 30. August

Auch bei ihrem letzten Treffen hat die Arbeitsgruppe noch viel Grundsätzliches zum neuen Vermittlungssystem zu klären gehabt.

Über wichtige Neuerungen und Updates wird auf einer eigens eingerichteten Seite auf der Homepage von Taxi Freiburg informiert.

Bis Redaktionsschluss stand der Termin für das nächste Treffen leider noch nicht fest.

Voraussichtlich wird es am Montag, 30. August,
wieder um 18 Uhr in der Zentrale in der Lörracher Str. 33 stattfinden.

Bitte beachtet die Ankündigungen im Datcom!

Günther hat im Blog vorgeschlagen, über die "manuellen Sperren" zu reden, die seit kurzem neben den neu eingeführten 30-minütigen Sperren an den Klinikstandplätzen bei Auftragsablehung verhängt werden.

Auch die bisweilen eingesetzte manuelle Vergabe anstelle der standardmäßig vorgesehenen automatischen Vergabe fände ich diskutierenswert. Während nämlich ein automatisch vergebener Auftrag grundsätzlich abgelehnt werden kann mit welchen Konsequenzen (Ausbuchen, Sperren) auch immer — gilt für den manuell vergebenen Auftrage immer "Storno unmöglich!". Bedenkt man, dass manuell ja immer gerade dann vergeben wird, wenn in der Zentrale tendenziell alles heiß läuft und die Funker nicht unbedingt die Zeit haben, sich beim Fahrer den Grund für die Ablehnung anzuhören, ist es kein Wunder, wenn dann berechtigte Stornomeldungen über Sprechwunsch nicht durchkommen. 

Das von Werner W. lancierte Thema Sicherheit (Notruf-Funktionen) wird erst noch einmal aufgeschoben bis geklärt ist, welche technischen Möglichkeiten das System optiTAX dazu überhaupt bereithält.

Desweiteren könnt ihr euch gerne hier über die Kommentar-Funktion schon mal über mögliche Themen austauschen.

Ich selbst werde dann nicht dabei sein können, da ich bis 6. September im Urlaub sein werde.

Das heißt, dass das Blog in dieser Zeit auch unmoderiert bleiben wird.

Ich wünsche euch eine gute Zeit und gegebenenfalls auch einen schönen Urlaub!

Euer Alexx

Wahltermin voraussichtlich noch im September

Die anstehende Wahl der Fahrervertreter in den Aufsichtsrat der Taxi Freiburg 55 55 55 GmbH wird voraussichtlich noch im September stattfinden.

Die offiziellen Wahlbenachrichtigungen werden rechtzeitig verschickt.

Um die beiden Plätze im Aufsichtsrat können sich dann alle wahlberechtigten Fahrerinnen und Fahrer bewerben.

Arbeitszeit und Ruhepausen

Weil dies beim letzten Treffen der Arbeitsgruppe gefragt bzw. angesprochen wurde, will ich hier einmal die gültigen Richtlinien zusammenfassend darstellen:

Werktägliche Arbeitszeitmax. 8 Stunden*
Ununterbrochene Lenkzeitmax. 6 Stunden
Tägliche Ruhepausen
- bei mehr als 

  6 bis zu 9 Stunden Arbeitszeit
- bei mehr als 

  9 Stunden Arbeitszeit

min. 30 Minuten 

(teilbar in mind. je 15 Minuten)
min. 45 Minuten 

(teilbar in mind. je 15 Minuten)
Ruhezeit zwischen zwei Schichten         min. 11 Stunden**
Zu beachten sind auch die zusätzlichen Regelungen der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.

*   Die werktägliche Arbeitszeit (Montag bis Samstag) kann von 8 Stunden auf 10 Stunden erhöht werden, muss aber innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen ausgeglichen werden (§ 3 ArbZG). 
D.h. in 24 Wochen (die Woche mit 48 Stunden) dürfen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Wenn in einem schriftlichen Arbeitsvertrag zu dem jeweils gültigen Tarifvertrag Bezug genommen wurde, darf die tägliche Schichtzeit 12 Stunden betragen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in Aufzeichnungen die über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit festzuhalten und die Aufzeichnungen zwei Jahre aufzubewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).

**  Eine Kürzung der Ruhezeit von 11 auf 10 Stunden ist möglich, muss aber innerhalb von vier Wochen wieder ausgeglichen werden (§ 5 ArbZG).

Grundsätzlich gilt:
Arbeitszeit = Lenkzeit + Arbeitsbereitschaft

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt dem Schutz der Arbeitnehmer und ist nicht auf den selbstfahrenden Unternehmer anzuwenden.

Arbeitsunterbrechnungen die kürzer als 15 Minuten sind, werden nicht als Pausen gewertet.

Ruhepausen müssen vorher festgelegt werden, lange Standzeiten können also nicht hinterher als Ruhepausen gewertet werden.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf das Taxi-Lexikon von GEROTAX sowie den Originaltext des Arbeitszeitgesetzes beim Bundesministerium für Wirtschaft.

Taxifahrer klagen über GPS-System an Bord

Diese Schlagzeile stammt ausnahmsweise nicht aus Freiburg, sondern von Kollegen aus Essen. Das Online-Magazin der WAZ hat sich bereits im April der Problematik angenommen. Zumal die Taxi Essen e.G. aber ebenfalls mit der Technik von Seibt & Straub ausgerüstet ist, ist der Bericht meines Erachtens nicht ganz uninteressant.
Hier geht's zum Original-Beitrag.