Mittwoch, 17. Dezember 2014

Taxi-Streit mit Flughafen Zürich beendet

Deutsche Taxis dürfen Fahrgäste am Zürcher Flughafen abholen

Das Verbot der Fahrgastaufnahme durch ausländische Taxis ist unzulässig. Mit dieser Entscheidung zog das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 4. September 2014 (Geschäftsnummer VB.2013.00231) einen Schlussstrich unter den vier Jahre währenden Streit.

In einem Beschluss vom 7. Februar 2013 hatte der Bezirksrat Bülach festgestellt, dass "die gewerbsmässige Fahrgastaufnahme durch ausländische Taxichauffeure ab dem Flughafen Zürich-Kloten widerrechtlich" sei. Diese Verfügung hob das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil auf und gab damit einer vom Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden unterstützten Beschwerde Konstanzer Taxibetriebe statt (Pressemitteilung). Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Foto: mflumCC BY-NC-ND 2.0

Das Verbot, Fahrgäste am Flughafen ZRH aufzunehmen, stützte der Bezirksrat Bülach auf ein winziges Detail des Deutsch-Schweizer Staatsvertrags zum grenzüberschreitenden Verkehr aus dem Jahr 1953. Das Verwaltungsgericht Zürich hat nun das Freizügigkeitsabkommen mit der EU aus dem Jahr 1999 höher bewertet und dem Bezirksbeschluss auch in anderer Hinsicht eine echte Abfuhr erteilt.

Warum der Bezirksrat Bülach überhaupt etwas zu melden hatte? Teile des Flughafens liegen auf dem Gebiet von vier Gemeinden im Süden des Bezirks Bülach, nördlich von Zürich.

Weitere Artikel zum Thema:
- Taxi-Streit mit Flughafen Zürich (Alexx, 21.9.2010)
Ausländische Taxis dürfen Gäste mitnehmen (NZZ, 13.11.2014)

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Autor: tf5mob

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